Ausgaben senken: GEZ abmelden
Die Werbung in Kino, Rundfunk und TV für die GEZ kennt vermutlich jeder Verbraucher nur allzu gut. Der eine belächelt die regelmäßigen Kampagnen eher, für andere Bürger ist es schlicht eine Selbstverständlichkeit, sich rechtzeitig bei der Gebühreneinzugszentrale anzumelden, wenn beispielsweise der Umzug in die erste eigene Wohnung ansteht und somit erstmalig die Gebühren nicht über den familiären Haushalt in ausreichender Weise gezahlt werden. Weshalb Verbraucher ihren eigenen Beitrag für die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - so der ausführliche Name der Einrichtung – leisten sollten, hat einen Grund. Wer gerne und oft die Radio- und TV-Programme der verschiedenen Rundfunkanstalten der ARD, des ZDF oder des Deutschlandradio hört und anschaut, für den sollte das Bezahlen der Gebühren im Grunde Ehrensache sein. Denn nur durch die Beiträge kann sichergestellt werden, dass die nach wie vor weitgehend werbefreien öffentlich-rechtlichen Sender auch in Zukunft anspruchsvolle und zahlreiche Sendeformate anbieten können als alternative zu den privaten Sendern.
Direkt zum Abmelde-Formular bei der GEZ


Für die Abmeldung reicht auch die Stellungnahme, man nutze vorhandene Geräte nicht mehr, oftmals nicht mehr aus. In vielen Fällen folgt ein Schreiben der GEZ mit der Bitte um eingehende Erklärung der Veränderungen. Schon die Verfügbarkeit reicht aus, um gebührenpflichtig zu werden. Als Argument fürs GEZ abmelden kann unter anderem angeführt werden, wenn Paare zusammenziehen oder ein Umzug in eine WG bevorsteht, in der bereits Gebühren bezahlt werden. Ein Grund für die Abmeldung können auch Nachweise über die Zerstörung der bisher genutzten Rundfunkgeräte sein, der Verkauf oder die Versteigerung selbiger Geräte kann ebenfalls bei vorliegenden Nachweisen ausreichend sein, um die GEZ abmelden zu dürfen und die monatlichen Gelder zu sparen. 
